Die Basisrente, oder Rürup-Rente ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Der Rentenversicherungs-vertrag entspricht in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Sie ist allerdings kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es kein Kapitalwahlrecht, der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
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Darüber hinaus können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Rüruprente integrieren und somit steuerlich geltent machen. Staatliche Förderung erfolgt durch Steuervorteile über Sonderausgabenabzug). Das angesparte Kapital, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Flexible Besparung: So kann etwa der Selbständige mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen. |
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