Private Krankenvollversicherung

In einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (in 2010 49.500,-€)
  • Beamte
  • Selbständige und Freiberufler
  • Studenten
  • Hausfrauen/Hausmänner

Versicherbar sind:

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
  • freie Wahl der Klinik
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
  • zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie

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