In einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (in 2010 49.500,-€)
- Beamte
- Selbständige und Freiberufler
- Studenten
- Hausfrauen/Hausmänner
Versicherbar sind:
- Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
- freie Wahl der Klinik
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
Berechnen Sie ihren Beitrag hier
|

|