Hausratversicherung

Als Hausrat bezeichnet man Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung gehören:

  • Möbel, Teppiche, Bilder, Gardinen gebraucht werden (Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte)
  • verbraucht werden (z. B. Nahrungs- und Genussmittel).
  • Dazu gehören auch Bargeld und Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Edelsteine und Antiquitäten
  • Fahrräder!
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Hausrat

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.

Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

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