Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.

Dazu dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen.

Altersvorsorge oblag traditionell dem Familienverband und wurde Jahrhunderte lang durch „Sachleistungen“ in Form von Versorgung erfüllt.

Vorgesorgt!

Die neueren Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und andere Einflussfaktoren führen dazu, daß eine individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge immer wichtiger wird.

Die heutige Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten „drei Schichten“ zusammen:

  1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente
  2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
  3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

Die Altersvorsorge der 1. Schicht wird nicht ausreichen, da die Lebenserwartung ständig steigt.

Welches Konzept am Besten zu Ihnen passt, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch!

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